Die häufigsten Fragen und Antworten • FAQ
Termine am Mittwochnachmittag und Freitagnachmittag ?
Diese sind vorgesehen für kurze Termine zur Beurteilung des Kiefer- und Gesichtswachstums und der Zahnentwicklung ohne aktiver apparativer Behandlung. In aktiver Behandlung stehen Ihnen alle andere Zeiten gerne zur Verfügung.
Wir versuchen möglichst jeden Wunschtermin zu erfüllen, zählen jedoch auf Ihr Verständnis, um die Termine für alle gerecht zu verteilen.
Darf mein Kind in der Schule fehlen für den Termin beim Kieferorthopäden ?
Ja, die Schule muss das Kind gehen lassen für Arzt – und Zahnarzttermine. Wir können Ihnen sehr gerne bei Bedarf eine Terminkarte für die Schule mitgeben.
Wird die jährliche Schulkontrolle auch bei uns durchgeführt ?
Nein, diese findet unabhängig von unserer Behandlung bei der Privat- oder Schulzahnärztin, sowie beim Privat- oder Schulzahnarzt statt.
Verrechnen wir direkt mit der Krankenkasse ?
Nein, wir schicken die Rechnung jeweils an die Familie, daher sollte die Kopie der Rechnung anschliessend durch Sie an Ihre Zusatzversicherungs-Krankenkasse geschickt werden.
Nur in Ausnahmefällen rechnen wir direkt mit der IV oder mit der Krankenkasse ab (bei retinierten Zähnen unter KVG 17 a 2 und bei Unfallfolgen nach UVG).
Kann ich auch in Raten zahlen ?
Ja, den Selbstbehalt, also derjenige Anteil, welche die Zusatzversicherung nicht übernimmt, kann nach individueller Absprache in Raten bezahlt werden. Wir bitten Sie jedoch, den Anteil der Krankenkasse jeweils immer vollständig einzubezahlen.
Müssen die Apparaturen mitgebracht werden ?
Ja, die aktive Apparatur muss mitgebracht werden, damit wir diese kontrollieren und aktivieren können. Ohne Apparatur kann die Kontrolle nicht durchgeführt werden und es muss ein neuer Termin vereinbart werden.
Aligner : welche Aligner (Schienen) müssen zum Termin mitgenommen werden ?
Die aktuellen und die nächsten (ungeöffnet).