Dr. Sacha Ryf Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (CH) Invisalign Diamond • Angel Aligner • SPARK • Aligner Kieferorthopädie Biel Orthodontie Bienne Ortho Seeland

Versicherung

Eine Rückerstattung der Kosten für eine kieferorthopädische Therapie erfolgt über die zusätzliche und freiwillige Zusatzversicherung (VVG).

Diese sollte in der Regel schon vor dem 3. Lebensjahr abgeschlossen werden, ohne dass ein zahnärztliches Attest notwendig sein könnte. Wird VOR dem Abschluss einer Zusatzversicherung bereits eine Zahn- oder Kieferfehlstellung bescheinigt, kann die Krankenkasse eine Kostenübernahme ablehnen.

Ein späterer Wechsel der Zusatzversicherung während der Behandlung oder ungetreue Angaben beim Ausfüllen des Fragebogens vor der Behandlung können zum Verlust der Versicherungsdeckung führen!

Das Produkt ZAHN-Zusatzversicherung ist in der Regel nicht zu empfehlen, da die Prämie viel höher ist, weil zwar sämtliche Zahnarztkosten übernommen werden, nicht aber unbedingt oder nur unvollständig die kieferorthopädische Behandlung!

Empfehlenswerte Zusatzversicherungen nach VVG zahlen 75% oder mehr an eine kieferorthopädische Behandlung, kennen keine jährliche Rückzahlungslimite, sind unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses (keine Karenzfrist und keine Abhängigkeit von der Dauer der bestehenden Versicherungslösung) und weisen keine Altersbegrenzung aus (ideal für Erwachsene).

Lesebeispiel: VISANA Ambulant II: 80% Rückvergütung bis maximal CHF 10000: die kieferorthopädische Behandlung darf daher bis CHF 12500 betragen, um den maximalen Rückerstattungswert zu erhalten (80% von CHF 12500 sind CHF 10000).

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Die obligatorische Grundversicherung (KVG) übernimmt keine Kostenbeteiligung für eine kieferorthopädische Behandlung.

Die einzige seltene Ausnahme bildet die Einordnung von im Knochen verlagerten Zähnen, welche zusätzlich die versicherungsabhängigen Kriterien eines sogenannten Krankheitswertes erfüllen müssen.

IV

Einzig der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (CH) ist berechtigt, das seitliche (Fern-) Röntgenbild auszuwerten, welches für die Invalidenversicherung (IV) notwendig ist. Die Einschlusskriterien sind streng definiert, daher ist eine Übernahme der Kosten seitens der IV sehr selten. Ab dem 20. Lebensjahr wird eine Übernahme der Kosten in jedem Fall abgelehnt.

Bei der kieferorthopädischen Abklärung wird bei jeder einzelnen Patientin und bei jedem einzelnen Patienten von uns überprüft, ob die Kriterien der IV erfüllt sind.

Das IV-Formular wird Ihnen bei der Behandlungsbesprechung ausgehändigt, von Ihnen ausgefüllt und an die kantonale IV-Stelle eingeschickt.

Beitrag der Gemeinde

Ein Kostenbeitrag der Gemeinde unterliegt der vorgängigen Beurteilung des Vertrauenskieferorthopäden, welcher sich auf eine Liste von gewissen Bedingungen abstützt (Schwerebewertungsliste).

Auch wenn eine Behandlungsnotwendigkeit attestiert wird, kann das Gesuch abgelehnt werden, falls kein Kriterium dieser Liste erfüllt ist, bereits eine Versicherungsdeckung nach VVG besteht, das steuerbare Einkommen zu hoch ist oder die Gemeinde selber keine finanziellen Reserven für eine Unterstützung von kieferorthopädischen Behandlungen hat.

Falls die Bedingungen erfüllt sind, wird das Gesuch von uns ausgefüllt und an den Vertrauenskieferorthopäden direkt weitergeleitet.

Die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung richten sich nach dem jeweils individuell angepassten Umfang der notwendigen oder gewünschten Behandlung und werden nach dem SSO-Tarif verrechnet. Dabei kommt der private Taxpunktwert DENTOTAR von CHF 1.00 (bis zu 1.70 möglich) zur Anwendung. Der Sozialversicherungs-Tarif für die IV, UVG und der Gemeinde wendet den neuen Taxpunktwert von CHF 1.00 an – für Behandlungen unter der Grundversicherung (KVG) hingegen immer noch CHF 3.10.

Wir helfen Ihnen sehr gerne beim persönlichen Gespräch bei der Erstkonsultation und zusätzlich noch einmal bei der ausführlichen Besprechung des Behandlungsplanes, die verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung der kieferorthopädischen Behandlung aufzuzeigen, welche individuell auf Ihre Bedürfnisse und finanziellen Rahmenbedingungen abgestimmt werden können.