Versicherung
Eine Rückerstattung der Kosten für eine kieferorthopädische Therapie erfolgt über die zusätzliche und freiwillige Zusatzversicherung (VVG).
Diese sollte in der Regel schon vor dem 3. Lebensjahr abgeschlossen werden, ohne dass ein zahnärztliches Attest notwendig sein könnte. Wird VOR dem Abschluss einer Zusatzversicherung bereits eine Zahn- oder Kieferfehlstellung bescheinigt, kann die Krankenkasse eine Kostenübernahme ablehnen.
Ein späterer Wechsel der Zusatzversicherung während der Behandlung oder ungetreue Angaben beim Ausfüllen des Fragebogens vor der Behandlung können zum Verlust der Versicherungsdeckung führen!
Das Produkt ZAHN-Zusatzversicherung ist in der Regel nicht zu empfehlen, da die Prämie viel höher ist, weil zwar sämtliche Zahnarztkosten übernommen werden, nicht aber unbedingt oder nur unvollständig die kieferorthopädische Behandlung!
Empfehlenswerte Zusatzversicherungen nach VVG zahlen 75% oder mehr an eine kieferorthopädische Behandlung, kennen keine jährliche Rückzahlungslimite, sind unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses (keine Karenzfrist und keine Abhängigkeit von der Dauer der bestehenden Versicherungslösung) und weisen keine Altersbegrenzung aus (ideal für Erwachsene).
Lesebeispiel: VISANA Ambulant II: 80% Rückvergütung bis maximal CHF 10000: die kieferorthopädische Behandlung darf daher bis CHF 12500 betragen, um den maximalen Rückerstattungswert zu erhalten (80% von CHF 12500 sind CHF 10000).