Erste Beratung und kieferorthopädische Abklärung
In der Regel empfiehlt ihre Zahnärztin oder ihr Zahnarzt einen Besuch oder eine Beratung beim Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (CH). Selbstverständlich kann eine erste Beratung auch aus eigenem Wunsch oder Anliegen direkt erfolgen (zum Kontaktformular).
Bei Kindern erfolgt eine erste Beratung idealerweise spätestens bis 9jährig.
Die Kieferorthopädie kennt jedoch keine Altersgrenze, so sind Behandlungen auch bei Erwachsenen möglich.
Die erste Beratung dient dazu, vorhandene Kiefer und Zahnfehlstellungen festzustellen. Sie werden zudem informiert über die Möglichkeiten einer Korrektur, den geeigneten Zeitpunkt, die Dauer der Behandlung,sowie die ungefähren Kosten.
Erscheint eine Kiefer- oder Zahnfehlstellungskorrektur notwendig, sinnvoll oder erwünscht, werden in einem weiteren Schritt die kieferorthopädischen Planungs- Unterlagen hergestellt: Fotos, digitale Kiefermodelle mit einem 3D-Video-Scanner, sowie spezielle digitale Röntgenbilder, bei Bedarf auch 3D-Bilder des Patienten oder der Patientin.
Diese kieferorthopädische Abklärung ist die Voraussetzung zur Ausarbeitung eines individuellen Behandlungsplanes und beinhaltet einen zusätzlichen Termin für eine persönliche und ausführliche Besprechung mit Ihnen zusammen oder mit den Eltern und ihrem Kind zusammen.
Bei der Besprechung erhalten sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag für die jeweilige Behandlung.
Sie werden dabei über eine allfällige Beteiligung der Kostenübernahme durch ihre private Zusatzversicherung aufgeklärt. Ebenso wird bei jedem Fall abgeklärt, ob die obligatorische Krankenkasse oder in seltenen Fällen sogar die eidgenössische Invalidenversicherung (IV) für die Behandlungskosten teilweise oder vollständig aufkommt.